Der Turngau Iller-Donau
Info
Beim Bayernpokal-Bezirksentscheid am 12.11.2023 in Kempten erreichten die Mannschaften des Turngau Iller-Donau herrvorragende Platzierung. In der Wettkampfklasse 12 erturnten sich die Mädchen des SC Vöhrungen einen herrvorragenden 1. Platz gefolgt von den Turerinnen der SpVgg Gundremmingen, welche sich mit dem 2. Platz ebnefalls einen ÜPlattz auf dem Podium sicherten. Somit haben sich beide Mannschaften für den Bayernpokal-Landesentscheid am 25.11.2023 in Illertissen qualifiziert. Wir drücken beidem Mannschaften ganz fest die Daumen. |
Der Turngau
Zahlen, Daten, Fakten - Der Turngau Iller-Donau
Landkreise : | Günzburg, Neu-Ulm | |
kreisfreie Städte : | keine | |
Turnbezirk : | Schwaben | |
Mitgliedsvereine im BTV : | 47 (Stand 05/2022) | |
Web : | www.turngau-iller-donau.de | |
Konto : | BTV - Turngau Iller-Donau | |
IBAN |
DE79 7306 1191 0003 3275 31 |
AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Turngau Iller-Donau
1. Gebühren
Werden für eine Veranstaltung im Turngau Iller-Donau Teilnehmergebühren erhoben, so sind diese gemäß der Ausschreibung für diese Veranstaltung innerhalb des angegebenen Zeitraumes zu zahlen. Wird die Zahlungsfrist überschritten (das Geld muss 3 Tage nach Meldeschluss/ Zahlungsfrist auf dem entsprechenden Konto gutgeschrieben sein) , wird - wenn nichts anderes angegeben ist - ein Versäumniszuschlag fällig. Für Meldungen nach Ende der offiziellen Meldefrist wird ebenfalls ein Versäumniszuschlag erhoben. Die Höhe des Versäumniszuschlages regelt folgende Tabelle:
Teilnehmergebühr | Versäumniszuschlag | Stornogebühren | |||||
bis | 5,00 | Euro | 1,00 | Euro | 1,00 | Euro | |
5,01 | - | 9,99 | Euro | 2,00 | Euro | 2,00 | Euro |
10,00 | - | 14,99 | Euro | 3,00 | Euro | 3,00 | Euro |
15,00 | - | 19,99 | Euro | 4,00 | Euro | 4,00 | Euro |
20,00 | - | 49,99 | Euro | 5,00 | Euro | 25 % der Teilnehmergebühren | |
ab | 50,00 | Euro | 10 % der Teilnehmergebühren | 25 % der Teilnehmergebühren |
Stornogebühren fallen für gauinterne Lehrgänge (Veranstalter TG Iller-Donau) ab 1 Woche vor Lehrgangs-/ Wettkampfbeginn an (Bsp.: findet ein Wettkampf/ Lehrgang an einem Samstag statt, so fallen die Stornogebühren bei einer Stornierung ab dem Sonntag vor der jeweiligen Veranstaltung an).
2. Honorare/ Referentengelder etc.
Es gilt im Wesentlichen die Finanzordnung des Bayerischen Turnverbandes. In begründeten Fällen kann in gegenseitigem Einverständnis ein niedrigeres/ höheres Honorar ausbezahlt werden.
Mit seiner Unterschrift quittiert die Person, das Honorar erhalten zu haben und/ bzw. bestätigt, die ordnungsmäßige Versteuerung dieses Geldes, beim jeweils zuständigen Finanzamt, zu veranlassen.
3. Bildungsgutscheine
Bildungsgutscheine des Turngau Iller-Donau können nur bei Lehrgängen / Ausbildungsveranstaltungen eingelöst werden, bei denen der Turngau Iller-Donau "alleiniger" Veranstalter ist und die Lehrgänge/ Ausbildungsveranstaltungen auch im Turngau Iller-Donau stattfinden.
Für folgende Lehrgänge und Ausbildungsveranstaltungen sind die Bildungsgutscheine des Turngau Iller-Donau nicht gültig:
- dezentrale LZV-Lehhrgänge aus bestimmten Fachgebieten, die über den BTV abgewickelt werden
- sämtliche LZV-Lehrgänge, die u.a. zur Verlängerung von ÜL-B-Scheinen ausgeschrieben sind
- Ausbildungsveranstaltungen, die zum Erlangen einer Trainer-/ ÜL-Lizenz ausgeschrieben sind
Bildungsgutschein einlösen:
Sind die TN-Gebühren bar vor Ort zu entrichten, so können die Bildungsgutscheine vor Ort eingelöst werden und nur noch der Diferenzbetrag ist bar zu entrichten. Muss der TN-Betrag auf ein Gau-Konto überwiesen werden, so muss nur der Diferenzbetrag überwiesen werden, im Verwendungszweck ist dabei immer die Gutscheinnummer mit anzugeben. Die eingelösten Gutscheine müssen dann an dem entsprechenden Lehrgang bei der Registrierung abgegeben werden. Ist der TN-Betrag auf ein "Nicht-Gau-Konto" (z.B. Vereinskonto) zu überweisen, muss ebenfalls nur der Differnzbetrag überwiesen werden und im Verwendungszweck ist die Gutscheinnummer anzugeben. Auch in diesem Fall muss der Gutschein am entsprechenden Lehrgang bei der Registrierung abgegeben werden. Der den Lehrgang ausrichtende Verein reicht die eingelösten Gutscheine an den Turngau weiter und verrechnet diese direkt mit dem Turngau.
Grundsätzlich gilt jedoch:
- pro Teilnehmer kann bei einem Lehrgang nur ein Bildungsgutschein eingelöst werden
- der Gegenwert eines Bildungsgutscheines kann nicht bar ausgezahlt werden
- wird der Wert eines Bildungsgutscheins nicht komplett ausgenutzt, verfällt der Restbetrag und wird nicht bar ausgezahlt oder bei anderen Lehrgängen angerechnet.
- geht aus der Ausschreibung nicht eindeutig hervor, dass Bildungsgutscheine akzeptiert werden, muss im Zweifel immer im Vorfeld nachgefragt werden, ob diese auch tatsächlich akzeptiert werden.
4. Veröffentlichung von persönlichen Daten und Bildern
Mit der Meldung zu Wettkämpfen oder Qualifizierungsangeboten im Turngau Iller-Donau erklärt sich der/die Teilnehmer/in bzw. deren Erziehungsberechtigte damit einverstanden, dass persönliche Daten (Verein, Name, Vorname, Jahrgang), Ergebnisse sowie offizielle Fotos und Filmaufnahmen (z. B. auch in Aktion), die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Wettkampf/ an einem Lehrgang stehen, für redaktionelle Zwecke auf der Homepage des Turngaues Iller-Donau bzw. in Druckmedien veröffentlicht werden dürfen.
5. Ausrichteranteil bei LZV-Lehrgängen
Übernimmt der ausrichtende Verein die Organisation eines LZV-Lehrgangs, so erhält er als Aufwandspauschale einen Ausrichteranteil von 50% des Gewinns (nach Abzug aller Verbindlichkeiten). Die verbleibenden 50% bekommt der Turngau Iller-Donau.
Stand 05/2022
Ansprechpartner für den Turngau Iller-Donau

Gauvorsitzender im Turngau Iller-Donau
Dr. Bernd Kutter
bernd.kutter@btv-turnen.de
Anschrift:
Turngau Iller-Donau
Rothweg 3
89250 Senden