Der Turngau Iller-Donau

Info

Grundlehrgang Gerätturnen am 24. November 2024 (mit LZV)

Am 24. November findet heuer der Grundlehrgang Gerätturnen wieder in der Turnhalle der Engehart-Schule in  Senden statt. Auf Anregung von Teilnehmenden werden wir dieses Jahr auch auf die Basics im Breitensport eingehen. Somit dient der Lehrgang nicht nur für Trainer*innen  von Leistungsgruppen, die Richtung LK-Wettkämpfe tendieren, sondern auch für Übungsleiter*innen von Breitensportgruppen.

Hier geht's zur Ausschreibung

  Meldeschluss ist der 15. November 2024  
 

Lehrgänge

Lehrgänge 2024
 

Datum Ort Lehrgang Meldeschluss Sonstiges
27.01.2024 Illertissen Trainerfortbildung AK-/ LK-Programm (w) 19.01.2024  
24.02.2024 Nördlingen Kampfrichter D-Lizenz (m) 17.02.2024 D-Lizenz
02.03.2024 Illertissen Kampfrichter D-Lizenz 27.02.2024 D-Lizenz
09./10.03.2024 Illertissen Kampfrichter C-Lizenz 08.03.2024 C-Lizenz
20.04.2024 Weißenhorn Weißenhorner Fitness- u. Gesundheitstag 12.04.2024 mit LZV
27.04.2024 Pfuhl Pilates mit Kleingeräten 14.04.2024 mit LZV
28.04.2024 Pfuhl Tape Grundlehrgang 14.04.2024 mit LZV
08.06.2024 Illertissen Turn10® - Grubndlizenz + Kari-Basisstufe 25.05.2024 mit LZV
08.06.2024 Pfuhl 4STREATZ Dance Aerobic-Day 26.05.2024 mit LZV
24.11.2024 Senden Grundlehrgang Gerätturnen 15.11.2024 mit LZV

AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Turngau Iller-Donau

1. Gebühren

Werden für eine Veranstaltung im Turngau Iller-Donau Teilnehmergebühren erhoben, so sind diese gemäß der Ausschreibung für diese Veranstaltung innerhalb des angegebenen Zeitraumes zu zahlen. Wird die Zahlungsfrist überschritten (das Geld muss 3 Tage nach Meldeschluss/ Zahlungsfrist auf dem entsprechenden Konto gutgeschrieben sein) , wird - wenn nichts anderes angegeben ist - ein Versäumniszuschlag fällig. Für Meldungen nach Ende der offiziellen Meldefrist wird ebenfalls ein Versäumniszuschlag erhoben. Die Höhe des Versäumniszuschlages regelt folgende Tabelle:

Teilnehmergebühr Versäumniszuschlag Stornogebühren
bis   5,00 Euro 1,00 Euro 1,00 Euro
5,01 - 9,99 Euro 2,00 Euro 2,00 Euro
10,00 - 14,99 Euro 3,00 Euro 3,00 Euro
15,00 - 19,99 Euro 4,00 Euro 4,00 Euro
20,00 - 49,99 Euro 5,00 Euro 25 % der Teilnehmergebühren
ab   50,00 Euro 10 % der Teilnehmergebühren 25 % der Teilnehmergebühren

Stornogebühren fallen für gauinterne Lehrgänge (Veranstalter TG Iller-Donau) ab 1 Woche vor Lehrgangs-/ Wettkampfbeginn an (Bsp.: findet ein Wettkampf/ Lehrgang an einem Samstag statt, so fallen die Stornogebühren bei einer Stornierung ab dem Sonntag vor der jeweiligen Veranstaltung an).

2. Honorare/ Referentengelder etc.

Es gilt im Wesentlichen die Finanzordnung des Bayerischen Turnverbandes. In begründeten Fällen kann in gegenseitigem Einverständnis ein niedrigeres/ höheres Honorar ausbezahlt werden.

Mit seiner Unterschrift quittiert die Person, das Honorar erhalten zu haben und/ bzw. bestätigt, die ordnungsmäßige Versteuerung dieses Geldes, beim jeweils zuständigen Finanzamt, zu veranlassen.

3. Bildungsgutscheine

Bildungsgutscheine des Turngau Iller-Donau können nur bei Lehrgängen / Ausbildungsveranstaltungen eingelöst werden, bei denen der Turngau Iller-Donau "alleiniger" Veranstalter ist und die Lehrgänge/ Ausbildungsveranstaltungen auch im Turngau Iller-Donau stattfinden. 

Für folgende Lehrgänge und Ausbildungsveranstaltungen sind die Bildungsgutscheine des Turngau Iller-Donau nicht gültig:

  • dezentrale LZV-Lehhrgänge aus bestimmten Fachgebieten, die über den BTV abgewickelt werden
  • sämtliche LZV-Lehrgänge, die u.a. zur Verlängerung von ÜL-B-Scheinen ausgeschrieben sind
  • Ausbildungsveranstaltungen, die zum Erlangen einer Trainer-/ ÜL-Lizenz ausgeschrieben sind

Bildungsgutschein einlösen:

Sind die TN-Gebühren bar vor Ort zu entrichten, so können die Bildungsgutscheine vor Ort eingelöst werden und nur noch der Diferenzbetrag ist bar zu entrichten. Muss der TN-Betrag auf ein Gau-Konto überwiesen werden, so muss nur der Diferenzbetrag überwiesen werden, im Verwendungszweck ist dabei immer die Gutscheinnummer mit anzugeben. Die eingelösten Gutscheine müssen dann an dem entsprechenden Lehrgang bei der Registrierung abgegeben werden. Ist der TN-Betrag auf ein "Nicht-Gau-Konto" (z.B. Vereinskonto) zu überweisen, muss ebenfalls nur der Differnzbetrag überwiesen werden und im Verwendungszweck ist die Gutscheinnummer anzugeben. Auch in diesem Fall muss der Gutschein am entsprechenden Lehrgang bei der Registrierung abgegeben werden. Der den Lehrgang ausrichtende Verein reicht die eingelösten Gutscheine an den Turngau weiter und verrechnet diese direkt mit dem Turngau.

Grundsätzlich gilt jedoch:

  • pro Teilnehmer kann bei einem Lehrgang nur ein Bildungsgutschein eingelöst werden
  • der Gegenwert eines Bildungsgutscheines kann nicht bar ausgezahlt werden
  • wird der Wert eines Bildungsgutscheins nicht komplett ausgenutzt, verfällt der Restbetrag und wird nicht bar ausgezahlt oder bei anderen Lehrgängen angerechnet.
  • geht aus der Ausschreibung nicht eindeutig hervor, dass Bildungsgutscheine akzeptiert werden, muss im Zweifel immer im Vorfeld nachgefragt werden, ob diese auch tatsächlich akzeptiert werden.

4. Veröffentlichung von persönlichen Daten und Bildern

Mit der Meldung zu Wettkämpfen oder Qualifizierungsangeboten im Turngau Iller-Donau erklärt sich der/die Teilnehmer/in bzw. deren Erziehungsberechtigte damit einverstanden, dass persönliche Daten (Verein, Name, Vorname, Jahrgang), Ergebnisse sowie offizielle Fotos und Filmaufnahmen (z. B. auch in Aktion), die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Wettkampf/ an einem Lehrgang stehen, für redaktionelle Zwecke auf der Homepage des Turngaues Iller-Donau bzw. in Druckmedien veröffentlicht werden dürfen.

5. Ausrichteranteil bei LZV-Lehrgängen

Übernimmt der ausrichtende Verein die Organisation eines LZV-Lehrgangs, so erhält er als Aufwandspauschale einen Ausrichteranteil von 50% des Gewinns (nach Abzug aller Verbindlichkeiten). Die verbleibenden 50% bekommt der Turngau Iller-Donau.

 

Stand 05/2022

Ansprechpartner für den Turngau Iller-Donau

Anschrift:

Turngau Iller-Donau
Rothweg 3
89250 Senden

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